Fernwärmeversorgung Tettenhausen
Fernwärmeversorgung Tettenhausen
Die Fernwärmeversorgung in Tettenhausen wird über unser Biomasseheizwerk erzeugt. Der Betrieb an 365 Tagen / Jahr und 24 Stunden / Tag, dient der Wärmeversorgung für Heizzwecke und der Wärmeversorgung für die Warmwasserbereitung von ca. 90 Kunden in Tettenhausen. Weitere Gebäude können an der Anlage angeschlossen werden.
- Allgemeine Bedingungen für die Versorgung des Kunden mit Fernwärme.pdf
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) → Zum Link
- Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV) → Zum Link
Verbraucherstreitbeilegung für Produkte der Nah- und Fernwärmeversorgung
Die für Sie im Zusammenhang mit den Produkten der Nah- und Fernwärmeversorgung zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de/
Wir sind gemäß § 36 VSBG gesetzlich dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren, inwieweit wir bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle besteht im Zusammenhang mit den Produkten der Nah- und Fernwärmeversorgung nicht. Auch sind wir nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.