Öko-Strom
Energieträgermix 2021
Der Energieträgermix basiert auf den Daten aus dem Jahr 2021 und wurde nach den Vorgaben zur Erstellung des Energeiträgermixes erstellt. Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2019
Nachweis Öko-Strom (Energieträgermix-Anteil „Sonstige erneuerbare Energien“)
Der Marktanteil an Ökostromprodukten steigt stetig. Für jede MW/h Strom, produziert aus „sonstige erneuerbare Energien“, welche nicht über die EEG-Umlage finanziert werden, muss ein Herkunftsnachweis verwendet werden. Mit dem folgenden Entwertungsprozess der Herkunftsnachweise durch das Umweltbundesamt und dem Endkunden wird der gekauften Strommenge die Eigenschaft aus erneubaren Energien produziert einmalig zugeordnet.
Das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG in Deutschland um. Die von den Gemeindewerken Waging am See bezogene Strommenge und die dazugehörigen Herkunftsnachweise für das Jahr 2022 sind in den Entwertungsnachweis 2022, ausgestellt vom Umweltbundesamt, dokumentiert.
Ein Kurzfilm über Stromkennzeichnung, Ökostrom und Herkunftsnachweise, in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung.