Netzanschluss

Netzanschluss Strom

Im Netzgebiet der Gemeindewerke Waging a. See gelten die technischen Bedingungen der Bayernwerk Netz GmbH.

Technische Anschlussbedingungen für Mittelspannung auf Basis der Regelwerke vor dem Inkrafttreten der ab 01.11.2018 gültigen VDE-Richtlinie, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.

Technische Anschlussbedingungen für die Niederspannung

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Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Falls Sie Mieter oder Pächter sind, so holen Sie bitte zusätzlich die Genehmigung des Grundstückseigentümers ein: Dieser muss dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben.

Die Kosten für den Standard-Netzanschluss finden Sie in unserem    Netzanschluss-Preisblatt.

Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind die folgenden Bedingungen zu beachten. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Architekten oder Installateur:

Die technischen Anschlussbedinungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz mit der aktuellen gültigen Fassung.
VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
VDE-AR-N 4100: Anhang B
VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Er­zeu­gungs­an­la­gen am Nie­der­span­nungs­netz
VDE-AR-N 4105: Anhang E

Nach der Errichtung der Anlage erfolgt die Installation des Zählers, mit der die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen wird. Der Zähler wird von uns bzw. Ihrem Messstellenbetreiber eingebaut. Um mit Strom versorgt zu werden, lassen Sie den Zähler-Antrag von uns oder von Ihrem Installateur ausfüllen. Falls Sie keinen Stromliefervertrag abschließen, erhalten Sie Strom zu den Bedingungen der Grundversorgung.

Informationen zu §14a-Geräten → Zum Link

Störmeldenummer

für Stromversorgung (Ansprechpartner Bayernwerk Netz GmbH)

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Wichtiger Hinweis

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter übernimmt die Leitstelle der Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) die telefonische Annahme Ihrer Störmeldungen.

Bitte legen Sie nicht auf, falls sich die Person am Telefon entsprechend meldet.

Die Kolleginnen und Kollegen von der Meldestelle Waldwasser geben Ihre Störmeldung für alle Sparten an unsere jeweiligen internen Mitarbeiter weiter.