Netzanschluss
Netzanschluss Strom
Im Netzgebiet der Gemeindewerke Waging a. See gelten die technischen Bedingungen der Bayernwerk Netz GmbH.
Technische Anschlussbedingungen für Mittelspannung auf Basis der Regelwerke vor dem Inkrafttreten der ab 01.11.2018 gültigen VDE-Richtlinie, Richtlinien, Formulare und Merkblätter.
Technische Anschlussbedingungen für die Niederspannung
Ab sofort können Sie Ihre Anmeldungen über das Onlineportal durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
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Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Falls Sie Mieter oder Pächter sind, so holen Sie bitte zusätzlich die Genehmigung des Grundstückseigentümers ein: Dieser muss dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben.
Die Kosten für den Standard-Netzanschluss finden Sie in unserem Netzanschluss-Preisblatt.
Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind die folgenden Bedingungen zu beachten. Wenn Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Architekten oder Installateur:
Die technischen Anschlussbedinungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz mit der aktuellen gültigen Fassung.
VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel: Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb
VDE-AR-N 4100: Anhang B
VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
VDE-AR-N 4105: Anhang E
Nach der Errichtung der Anlage erfolgt die Installation des Zählers, mit der die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen wird. Der Zähler wird von uns bzw. Ihrem Messstellenbetreiber eingebaut. Um mit Strom versorgt zu werden, lassen Sie den Zähler-Antrag von uns oder von Ihrem Installateur ausfüllen. Falls Sie keinen Stromliefervertrag abschließen, erhalten Sie Strom zu den Bedingungen der Grundversorgung.
Informationen zu §14a-Geräten → Zum Link