Messtellenbetrieb

Messstellenbetrieb

Fragen und Antworten zum Thema Smart-Meter:
moderne Messeinrichtung (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys)

1. Moderne Messeinrichtung

Was ist das?
Der Unterschied der modernen Messeinrichtung zum bisherigen Ferrariszähler ist, dass der neue Zähler digital funktioniert und Ihren Verbrauch auf einem Display anzeigt. Die moderne Messeinrichtung (mME) ist nicht mit einer Kommunikationseinheit verbunden, sodass die Messwerte nicht fernausgelesen werden können und auch keine Fernsteuerung des Zählers möglich ist.

Wer bekommt eine moderne Messeinrichtung und wann?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh/Jahr (durchschnittlich über drei Jahre gemessen) eine moderne Messeinrichtung bekommen. Dies sind die meisten Privathaushalte. Liegt der Verbrauch höher, so erhalten Sie ein intelligentes Messsystem. Beide Systeme werden seit 2018 sukzessive eingebaut. Bei intelligenten Messsystemen erfolgt der Austausch im Netzgebiet der Gemeindewerke Waging a. See ab Oktober 2022.

Betreiben Sie eine Energieerzeugungsanlage, so erhalten Sie bis zu einer Erzeugung von 7kWp bzw. KWel eine moderne Messeinrichtung, bei höherer Erzeugung ein intelligentes Messsystem.

Welche Vorteile bringen die neuen Messsysteme?
Ihr eigener Stromverbrauch wird für Sie besser nachvollziehbar. Die neue Messeinrichtung zeigt auf dem Display nicht nur den aktuellen Zählerstand an, Sie können – nach Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) – auch die aktuell entnommene Leistung, die Zählerstände der letzten 24 Monate sowie Verbräuche für vorgegebene Zeitintervalle ablesen (z.B. einzelne Tage, Wochen oder Monate). Diese Informationen helfen Ihnen, Ihr Verbrauchsverhalten anzupassen und somit gegebenenfalls auch Geld zu sparen.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Der Zählerstand ist wie bei Ihrem herkömmlichen Zähler jederzeit direkt ablesbar. Der Zugriff auf die geschützten persönlichen Verbrauchsdaten ist bei einer modernen Messeinrichtung mithilfe einer PIN möglich. Die PIN wird dem Zähler einmalig nach einem Zufallsprinzip zugeordnet und kann von Ihnen nicht geändert werden.
Die Daten einer modernen Messeinrichtung werden nicht aus der Ferne ausgelesen. Das bedeutet, dass Ihr Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber oder Ihr Stromlieferant bzw. ein anderer externer Marktteilnehmer keinen Zugriff auf Ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsdaten haben. Die Ablesung der neuen Zähler erfolgt wie vorher einmal jährlich von Ihnen selbst bzw. von uns persönlich bei Ihnen vor Ort.

2. Intelligentes Messsystem

Was ist ein intelligentes Messsystem?
Bei einem intelligenten Messsystem (iMS) handelt es sich um eine moderne Messeinrichtung, die mit einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway, verbunden ist. Dieses Gateway dient dazu, Messdaten wie Leistung, Stromverbrauch oder – im Fall von Einspeiseanlagen – in das Netz eingespeiste Energie zu erfassen, zu verarbeiten und sicher zu versenden.

Wer bekommt ein intelligentes Messsystem und wann?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kunden mit einem Stromverbrauch von über 10.000 kWh/Jahr (durchschnittlich über drei Jahre gemessen) seit 2018 sukzessive mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Bei Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 kWh/Jahr ist der Einbau seit 2020 verpflichtend.

Einige Kunden wurden zunächst mit einer modernen Messeinrichtung (mME) ausgestattet. Sobald die Technik auf dem Markt verfügbar ist, wird dieses um ein Gateway zu einem intelligenten Messsystem (iMS) erweitert.

Betreiben Sie eine Energieerzeugungsanlage, so erhalten Sie bis zu einer Erzeugung von mehr als 7kWp bzw. KWel bzw. bei EEG- und KWK-Anlagen mit Erzeugungsleistung von 7 bis 100 kWp bzw. KWel ein intelligentes Messsystem.

Welche Vorteile bringen die neuen Messsysteme?
Mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem können Sie Ihren Stromverbrauch genau kontrollieren. Alle Messdaten können Sie auf einem Online-Portal in einem geschützten, persönlichen Bereich einsehen. Mit Hilfe der Verbrauchsvisualisierung können Sie Ihr Verbrauchsverhalten analysieren, anpassen und somit gegebenenfalls Geld sparen. Künftig (ab 01.01.2025) sind zudem neue Tarife zu erwarten, die Zeiten und Netzauslastung berücksichtigen. So wird es mit diesen Tarifen beispielsweise möglich sein, Geräte wie z. B. die Spülmaschine oder die Wärmepumpe zu Zeiten laufen zu lassen, in denen der Strom besonders günstig ist. Die Basis dafür wird durch ein intelligentes Messsystem gelegt.

Ein weiterer Vorteil von intelligenten Messsystemen: Die Verbrauchsdaten werden automatisiert an Ihren Versorger geschickt. Dadurch müssen Sie nicht mehr selbst ablesen. Geschätzte Verbräuche und Rechnungen gibt es dann nicht mehr.

Der gesellschaftliche Vorteil ist, dass intelligente Messsysteme dem Netzbetreiber wichtige Zustandsdaten liefern, mit denen er den Ausbau moderner zukunftsfähiger Netze vorantreiben kann. Dadurch wird die Auslastung der Netze verbessert und Netzbaumaßnahmen können reduziert werden.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Im Messstellenbetriebsgesetz sind für die Kommunikationseinheit, also das Smart-Meter-Gateway, Schutzprofile und technische Richtlinien vorgeschrieben. Darin sind auch Vorkehrungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit verbindlich festgelegt. Das soll ein einheitliches, sehr hohes Sicherheitsniveau gewährleisten.

Die Gemeindewerke Waging a. See hält sich streng an alle vorgegebenen Datenschutzgesetze und -richtlinien.

Hauptverantwortlich für die Erstellung und Weiterentwicklung der Schutzprofile und Richtlinien ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Entsprechend sind zertifizierte Gateways mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Die Gemeindewerke Waging a. See setzen ab 2018 ausschließlich zertifizierte Smart-Meter-Gateways ein.

Wie erfahre ich, wann mein Zähler ausgetauscht wird?
Die Gemeindewerke Waging a. See informiert Sie schriftlich per Anschreiben mindestens drei Monate vor dem Zählerwechsel bzw. der Installation des intelligenten Messsystems. Über den konkreten Termin informieren wir Sie mindestens zwei Wochen im Voraus über eine direkte Mitteilung oder einen Hausaushang.

Muss ich meinen Zähler wechseln lassen?
Ja. Die flächendeckende Einführung digitaler Stromzähler wurde vom Deutschen Bundestag im Herbst 2016 mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Wir als zuständiger Messstellenbetreiber sind, wie alle anderen Betreiber auch, dazu verpflichtet, dieses Gesetz umzusetzen.

Was kostet mich der neue Zähler?
Der Austausch des Zählers ist für Sie nicht mit Kosten verbunden. Für den Betrieb und die Wartung der Messstelle sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung fallen jährliche Kosten an, die Sie dem Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers oder dem Preisblatt Ihres Messstellenvertrages bzw. kombinierten Stromliefer- und Messstellenvertrages entnehmen können. Für den Tausch eines konventionellen Ferraris-Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung entstehen auch im Messstellenbetrieb keine Mehrkosten.

Sind meine Daten sicher?
Die Datensicherheit ist dem Gesetzgeber wie auch uns sehr wichtig. Daher werden mehrere Maßnahmen getroffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten:

  • Moderne Messeinrichtungen (mME): Ihre persönlichen Verbrauchsdaten sind nur nach Eingabe Ihrer eigenen PIN einsehbar. Da moderne Messeinrichtungen nicht mit einer Kommunikationseinheit verbunden sind, kann und wird keine Datenübertragung an Zweite stattfinden. Ihr Zähler kann zudem nicht fernausgelesen werden.
  • Intelligente Messsysteme (iMS): Datenschutz und Datensicherheit werden durch Schutzprofile und technische Richtlinien sichergestellt, welche das Messstellenbetriebsgesetz vorgibt. Hauptverantwortlich für die Erstellung und Fortentwicklung dieser Schutzprofile und Richtlinien ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wir setzen ausschließlich zertifizierte Smart-Meter-Gateways ein, die mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet sind.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

  • Moderne Messeinrichtungen (mME): Ihre Daten werden im Zähler rollierend 24 Monate lang gespeichert, persönliche Mess- und Verbrauchsdaten sind nur für Sie durch Eingabe einer PIN abrufbar.
  • Intelligente Messsysteme (iMS): Die Messdaten werden ab dem Zeitpunkt der Installation des Smart-Meter-Gateways gespeichert und sind in einem Onlineportal für Sie einsehbar.

Wer hat Zugriff auf welche Daten?

  • Moderne Messeinrichtungen (mME): Nur Sie selbst haben Zugriff auf die Historie Ihrer Energieverbrauchs- bzw. Erzeugungswerte.
  • Intelligente Messsysteme (iMS): Auf die fernausgelesenen Messdaten wie Stromverbrauch und Leistung sowie die Menge der eingespeisten Energie bei Erzeugungsanlagen haben alle relevanten externen Marktteilnehmer Zugriff, darunter die SVH Stromversorgung Haar GmbH als Messstellenbetreiber und Netzbetreiber sowie Ihr Stromlieferant.

Kann ich meinen Messstellenbetreiber selbst wählen?
Die Wahl eines anderen Messstellenbetreibers bleibt für Sie weiterhin bestehen, wenn dieser den einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet.

Sie haben weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns gerne einfach eine E-Mail an info@gw-waging.de.

Störmeldenummer

für Stromversorgung (Ansprechpartner Bayernwerk Netz GmbH)

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Wichtiger Hinweis

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter übernimmt die Leitstelle der Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) die telefonische Annahme Ihrer Störmeldungen.

Bitte legen Sie nicht auf, falls sich die Person am Telefon entsprechend meldet.

Die Kolleginnen und Kollegen von der Meldestelle Waldwasser geben Ihre Störmeldung für alle Sparten an unsere jeweiligen internen Mitarbeiter weiter.