Erzeugungsanlagen
Erzeugungsanlagen
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Ab sofort können Sie Ihre Anmeldungen für den Hausanschluss sowie von Einspeiseanlagen (ausgenommen hiervon sind steckerfertige PV-Anlagen) über das Onlineportal durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
Wichtige Hinweise:
Bei der Anmeldung von Anlagen über 300 kW Leistung ist ein Nachweis über die Planungsreife notwendig.
Nachweis zur Planungsreife
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben unterschieden.
Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen – gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen kann der Nachweis durch Vorlage folgender Unterlagen stattfinden:
» Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages oder
» positiver Vorbescheid oder
» vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss)
Weitere Nachweise aus alternativen Genehmigungsverfahren nach Art. 56 BayBo sind erst nach gesonderter Prüfung zulässig.
Wichtig: Ihre Anmeldung im Marktstammdatenregister
Jede Anlage muss seit Anfang 2019 im Marktstammdatenregister (kurz: MaStR) eingetragen werden. Diese Meldung muss vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Das gilt für Neuanlagen ebenso wie für Bestandsanlagen. Eine verspätete oder fehlende Anmeldung führt zu einer Kürzung der Vergütungen.
Das MaStR finden Sie im Internet unter: www.marktstammdatenregister.de
→ hier klicken für Hinweise und Informationen zum Redispatch 2.0
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→ hier klicken für Abmeldung Benachrichtigungsfunktion für Redispatch
Informationen zum MaStR finden Sie im Internet unter: www.marktstammdatenregister.de
Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2015
§ 72 Veröffentlichungspflichten Netzbetreiber
EEG | Primärenergieart | kWh | € |
§ 6 | Wasserkraft | 0 | 0 |
§ 7 | Deponiegas, Klärgas und Grubengas | 0 | 0 |
§ 8 | Biomasse, Biogas | 0 | 0 |
§ 9 | Geothermie | 0 | 0 |
§ 10 | Windenergie | 0 | 0 |
§ 11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) | 1.550.683,170 | 558.222,53 |
Gesamt | Einspeisungen nach dem EEG | 1.550.683,170 | 558.222,53 |